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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - L 20 B 6/09 AS   

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https://dejure.org/2009,3939
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - L 20 B 6/09 AS (https://dejure.org/2009,3939)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2009 - L 20 B 6/09 AS (https://dejure.org/2009,3939)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - L 20 B 6/09 AS (https://dejure.org/2009,3939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebender Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten i.R.d. Entscheidung über die Bewilligung von PKH im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2006 - L 20 B 65/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - L 20 B 6/09
    Maßgebender Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussicht ist grundsätzlich derjenige der Entscheidung des Gerichts (Leitherer, a.a.O., Rn. 7 d; Senatsbeschluss vom 26.04.2006, Az. L 20 B 65/06 AS).

    Fällt dieser Zeitpunkt mit demjenigen der - bereits früher eingetretenen - Entscheidungsreife auseinander, so ist der Erkenntnisstand bei Entscheidungsreife zu Grunde zu legen, wenn sich die Entscheidung über den Antrag verzögert hat und Änderungen zum Nachteil des Antragstellers eingetreten sind (Leitherer, a.a.O., Rn. 7 d; Senatsbeschluss vom 26.04.2006, Az. L 20 B 65/06; vgl. BverfG, Beschluss vom 05.12.2008, Az. 1 BvR 746/08).

    Entscheidungsreife ist allerdings grundsätzlich erst dann eingetreten, wenn die Antragsgegnerin eine Stellungnahme abgegeben hat, die Verwaltungsakten beigezogen und sämtliche Erhebungen im Sinne von § 118 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ZPO zur Klärung der hinreichenden Erfolgsaussicht des PKH-Antrags durchgeführt worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 26.04.2006, Az. L 20 B 65/06).

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - L 20 B 6/09
    Fällt dieser Zeitpunkt mit demjenigen der - bereits früher eingetretenen - Entscheidungsreife auseinander, so ist der Erkenntnisstand bei Entscheidungsreife zu Grunde zu legen, wenn sich die Entscheidung über den Antrag verzögert hat und Änderungen zum Nachteil des Antragstellers eingetreten sind (Leitherer, a.a.O., Rn. 7 d; Senatsbeschluss vom 26.04.2006, Az. L 20 B 65/06; vgl. BverfG, Beschluss vom 05.12.2008, Az. 1 BvR 746/08).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - L 20 B 6/09
    Dies ist grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder von Amts wegen weitere Ermittlungen gemäß § 103 SGG durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], NJW 1991, 413 ff.; NJW-RR 2002, 665 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2007, Az. L 17 B 14/07 U; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 73 a Rn. 7 und 7 a).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - L 11 R 6027/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Entscheidungsreife liegt vor, wenn der Antragsteller alle für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, insbesondere gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO den vollständig ausgefüllten Vordruck über die Erklärung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die entsprechenden Belege, wenn der Gegner gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat und alle Erhebungen im Sinne von § 118 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ZPO zur Klärung der hinreichenden Erfolgsaussicht des PKH-Antrags durchgeführt worden sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juni 2009, L 20 B 6/09 AS, juris).

    Sind die Erfolgsaussichten in einem Stadium zwischen Entscheidungsreife des Antrags und der Sachentscheidung anders zu beurteilen, zB wenn die Entscheidung über den Antrag verzögert oder erst nach Beweiserhebung entschieden wird und sich die Sach- und Rechtslage zum Nachteil des Antragstellers ändert, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Antrags abzustellen (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73a RdNr 7c und 13d mwN; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juni 2009, L 20 B 6/09 AS, aaO; vgl BFH, Beschluss vom 25. Juli 2001, X B 122/00, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - L 12 AS 807/10

    "Abwrackprämie" ist nicht auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") anzurechnen

    Dies ist grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder von Amts wegen weitere Ermittlungen gemäß § 103 SGG durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), NJW 1991, 413 ff.; BVerfG, NJW-RR 2002, 665 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 29.06.2009 - L 20 B 6/09 AS -, Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 73a, Rn. 7 ff.; Düring in: Jansen, Kommentar zum SGG, 3. Auflage 2009, § 73a, Rn. 12, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2014 - L 11 KR 4545/14
    Entscheidungsreife liegt vor, wenn der Antragsteller alle für die Bewilligung der PKH erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, insbesondere gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO den vollständig ausgefüllten Vor-druck über die Erklärung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die entsprechenden Belege, wenn der Gegner gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat und alle Erhebungen im Sinne von § 118 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ZPO zur Klärung der hinreichenden Erfolgsaussicht des PKH-Antrags durchgeführt worden sind (Senats-beschluss vom 27.04.2010, L 11 R 6027/09 B, juris; LSG Nord-rhein-Westfalen 29.06.2009, L 20 B 6/09 AS, juris).

    Sind die Erfolgsaussichten in einem Stadium zwischen Entscheidungsreife des Antrags und der Sachentscheidung anders zu beurteilen, zB wenn die Entscheidung über den Antrag verzögert oder erst nach Beweiserhebung entschieden wird und sich die Sach- und Rechtslage zum Nachteil des Antragstellers ändert, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Antrags abzustellen (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 11. Auflage 2014, § 73a RdNr 7c und 13d mwN; LSG Nordrhein-Westfalen 29.06.2009, L 20 B 6/09 AS, aaO; vgl BFH 25.07.2001, X B 122/00, juris).

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